Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
SYSTEM-MANAGEMENT ist Mitglied des Bundesverband Deutscher Unternehmensberater
(BDU) und die Grundsätze dieses Verbandes bestimmen grundsätzlich
das Verhalten des Unternehmens in seinen Beziehungen zu Klienten, Interessenten,
Mitarbeitern, Mitbewerbern, Lieferanten, Verbänden und der Öffentlichkeit.
§ 1 Gegenstand/Leistungsumfang
Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Dienstleistung (Tätigkeit),
die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausbildung
durch qualifizierte Mitarbeiter des Auftragsnehmers im Rahmen des vereinbarten
Zeitraums durchgeführt wird. Die Auswahl des dienstleistenden Mitarbeiters
bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise
und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen werden in den schriftlichen
Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. Änderungen, Ergänzungen
oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art
der Arbeitsunterlagen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
§ 2 Besondere Pflichten des Auftragsnehmers
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Informationen über Betriebs-
und Geschäftsgeheimnisse des Auftragsgebers vertraulich behandeln
und auf Wunsch von seinen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärung
unterschreiben zu lassen.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten des Auftragnehmers
zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich
alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur
ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich
sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen u. a., dass der Auftraggeber
- Arbeitsräume für die Mitarbeiter des Auftragsnehmers einschließlich
aller erforderlichen Arbeitsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung
stellt.
- Eine Kontaktperson benennt, die den Mitarbeitern des Auftragsnehmers
während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht;
die Kontaktperson ist ermächtigt, Erklärungen abzugeben,
die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung
notwendig sind.
- Den Mitarbeitern des Auftragnehmers jederzeit Zugang zu den für
ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig
mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt.
- Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages
vom Auftragnehmer gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe,
Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen
Zwecke verwendet werden. So weit an den Arbeitsergebnissen des Auftragsnehmers
Urheberrechte entstanden sind, verbleiben dieselben bei dem Auftragnehmer.
§ 4 Haftung und Schadensersatz
Der Auftragnehmer haftet für von ihm oder seinen Mitarbeitern vorsätzlich
oder grob fahrlässig zu vertretende Schäden - gleich aus welchem
Rechtsgrund - einmalig bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe der Gesamtvergütung,
höchstens jedoch insgesamt bis zu einem Betrag von € 25.000.-.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 5 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ihn, die Erfüllung
seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene
Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung
und ähnliche Umstände von denen der Auftragnehmer mittelbar
oder unmittelbar betroffen ist, gleich.
§ 6 Annahmeverzug
- Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienste in Verzug oder
unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm nach §
3, Abs. 1 oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so kann der Auftragnehmer
für die infolgedessen nicht geleisteten Dienste die vereinbarte
Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu werden.
- Unberührt bleiben die Ansprüche des Auftragnehmers auf Ersatz
der entstandenen Mehraufwendungen.
§ 7 Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Er kann jedoch schon
vorher schriftlich mit einer Frist von 8 Wochen gekündigt werden,
wenn betriebliche Gründe des Auftraggebers dies erfordern. In diesem
Falle regelt sich die Vergütung des Auftragnehmers wie folgt:
Für die bis zum Vertragsende geleisteten Dienste des Auftragnehmers
ist die volle Vergütung zu zahlen. Für die infolge der vorzeitigen
Beendigung nicht mehr zu leistenden Dienste entfällt die Vergütung
insoweit, als der Auftragnehmer dadurch Aufwendungen erspart und/oder
durch anderweitige Verwendung der damit freigewordenen Kräfte Einkünfte
erzielt hat.
§ 8 Treuepflichten
Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung
von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern, die in Verbindung mit der
Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von 12 Monaten
nach Beendigung der Zusammenarbeit.
§ 9 Honorare, Nebenkosten, Fälligkeiten
- Das Entgelt für die Dienste des Auftragsnehmers bzw. seiner Mitarbeiter
ist nach den von dem Auftragnehmer für ihre Tätigkeit aufgewendeten
Zeiten einschließlich Reisezeiten zu berechnen (Zeithonorare),
so weit in besonderen Fällen nichts Abweichendes bestimmt wird.
- Die Höhe der Honorarsätze und der Nebenkosten basiert auf
dem bei Auftragserteilung gültigen Angebot des Auftragnehmers.
- Die Sätze des Honorarverzeichnisses können vom Auftragnehmer
unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden wirtschaftlichen Verhältnisse
verändert werden. Das Entgelt für die Leistungen, die der
Auftragnehmer nach einer Änderung des Honorarverzeichnisses erbringt,
richtet sich nach den neuen Honorarsätzen. Die neuen Honorarsätze
gelten für alle Leistungen des Auftragnehmers, die nach Ablauf
von 6 Wochen nach der Bekanntgabe des neuen Honorarverzeichnisses an
den Auftraggeber erbracht werden.
- Die Fälligkeiten sind gesondert zu vereinbaren. Alle Rechnungen
sind sofort und ohne Abzug fällig.
- Honorare und sonstige in Rechnung gestellte Beträge (z. B. Reisekosten,
Spesen, Nebenkosten usw.) verstehen sich zuzüglich der jeweils
gültigen Mehrwertsteuer. Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht
steht dem Auftraggeber nicht zu.
§ 10 Sonstiges
- Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
anzuwenden. Sind Vorschriften der allgemeinen Auftragsbedingungen unwirksam,
werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die
Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften durch wirtschaftlich
gleiche zu ersetzen.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der
Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet
sein.
- Gerichtsstand für beide Parteien ist der Hauptgeschäftssitz
des Auftragnehmers.